Im Prozess um den Hiller Dreifachmord haben die Angeklagten die Höchststrafe bekommen.
Jörg W. sei innerhalb weniger Monate zu einem „Gewohnheitsmörder“ geworden, so der Richter.

Im Hiller Dreifachmord-Prozess hat das Gericht die beiden Angeklagten Jörg W. (52) und Kevin R. (25) zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Für Jörg W. ordnete das Gericht außerdem Sicherungsverwahrung an. Der 52-Jährige wurde wegen Mordes in drei Fällen, sein Ziehsohn wegen zweifachen Mordes verurteilt. „Die Schuld wiegt besonders schwer“, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Georg Zimmermann.

Unter großen Interesse von Zuschauern und Medien sowie erhöhten Sicherheitsvorkehrungen ist der Prozess nach zehn Monaten und 31 Verhandlungstagen am Freitag zu Ende gegangen. Viele Familienmitglieder des getöteten Fadi S. waren im Gerichtssaal. Imad S. , der Bruder des Getöteten, sagte, die Familie hätte sich für beide die Höchststrafe gewünscht. Für ihn sterbe sein Bruder an jedem Prozesstag ein weiteres Mal.

Mit ihrem Urteil folgte die Kammer weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Das Gericht ist überzeugt, dass die beiden Angeklagten die Morde an Jochen K. und Fadi S. gemeinschaftlich begangen haben. Jörg W. halten sie für den Mord an Gerd F. für schuldig. Weil das Gericht Restzweifel hat, dass Kevin R. am Mord von Gerd F. beteiligt war, wurde er von diesem Vorwurf freigesprochen. Alle drei Taten seien letztlich von der Habgier Ws. getrieben worden, hieß es zum Motiv. Der Angeklagte habe große finanzielle Probleme gehabt.

Die Sicherungsverwahrung für Jörg W. begründete der Richter mit dessen Hang zu schweren Gewaltdelikten. Der 52-Jährige sei innerhalb weniger Monate zum „Gewohnheitsmörder“ geworden und es sei zu erwarten, dass er auch bei künftigen Geldproblemen über Leiche gehen werde. Zwar zeige auch Kevin R. einen erheblichen Hang zu Straftaten, allerdings hält das Gericht die Sicherungsverwahrung bei dem jungen Mann nicht für nötig. Er werde sich im Gefängnis entscheiden müssen, sich mit seinen Taten auseinanderzusetzen, oder sich weiterhin an die falschen Freunde zu heften.

Foto: Alex Lehn

In der Urteilsbegründung schilderte der Richter noch einmal die grausamen Umstände, unter denen die drei Opfer ums Leben gekommen waren. Zimmermann: „Die Taten zeichnen sich durch ein bemerkenswertes Maß an körperlicher Brutalität aus.“ Die Gefährlichkeit der beiden Komplizen resultiert dem Richter zufolge aus dem Zusammentreffen von zwei problematischen Persönlichkeiten. „Es kam eine Dynamik in Gang, der mit reichlich Alkohol nachgeholfen wurde“, sagte Zimmermann. Zwei Schwache hätten sich sich gegenseitig in der Pose des starken und gefährlichen Machers bestärkt und seien bereit gewesen, zur Lösung von Problemen über Leichen zu gehen.

Jörg W. habe sich über Jahre in der Rolle des geheimnisumwitterten Fremdenlegionärs mit Kontakten ins kriminelle Milieu gefallen – die Realität sei allerdings viel banaler gewesen. Auch Kevin R. habe immer größer erscheinen wollen, als er war. Ein Sinnbild für die spezielle Beziehung der beiden sei das Posieren beim Ausheben der Grube gewesen, in der die beiden zwei Leichen verscharrten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alle Prozessbeteiligten können innerhalb von einer Woche Revision durch den Bundesgerichtshof beantragen.